In der Frühlingssession des Schweizer Parlaments wurden diverse Themen und Motionen rund um das 3-Säulen-System diskutiert. Wir fassen die aktuellsten Entwicklungen zusammen.
Nach den wegweisenden Volksentscheiden zur Altersvorsorge im Jahr 2024 (Ablehnung der BVG-Reform, Annahme der 13. AHV-Rente) war klar: Die Erwartungen der Schweizer Bevölkerung sind ambivalent. Sie wünscht sich mehr soziale Sicherheit, lehnt aber Eingriffe in die berufliche Vorsorge, die als Rentenabbau empfunden werden könnten, entschieden ab. Entsprechend schwierig gestaltet sich die politische Weiterentwicklung der 2. Säule – mit direkten Auswirkungen auf Unternehmen, Pensionskassen und Mitarbeitende.
1. Reformstillstand in der beruflichen Vorsorge
Die vom Parlament verabschiedete BVG-Reform ist im Herbst 2024 an der Urne klar gescheitert. Seither herrscht im politischen Prozess eine Blockade: Während einzelne parlamentarische Vorstösse (z. B. zu tieferen Eintrittsschwellen oder besserem Zugang für Teilzeitbeschäftigte) eingebracht wurden, lehnten Bundesrat und Ständerat diese mehrheitlich ab mit der Begründung, dass Einzelforderungen nicht isoliert umgesetzt werden sollen. Es wird ein neues, gesamthaft tragfähiges Konzept vorausgesetzt.
Für Arbeitgeber und Mitarbeitende bedeutet das, dass Reformen aus eigener Initiative angestossen werden müssen, um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung und der Umverteilung entgegenzuwirken. Solche freiwilligen Verbesserungen sind heute bereits bei einer Grosszahl der Vorsorgeeinrichtungen umgesetzt. Die Auswahl und das Monitoring der Vorsorgeeinrichtung auf das finanzielle Fundament bleibt essenziell.
2. Öffentlich-rechtliche Kassen erhalten mehr Freiraum bei der Verzinsung
Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen
Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sind Pensionskassen von Bund, Kantonen, Gemeinden oder öffentlich-rechtlichen Betrieben (z. B. Spitäler, Universitäten). Sie sind rechtlich Teil der öffentlichen Hand oder eng mit ihr verbunden und unterliegen teils anderen Finanzierungsregeln als private Pensionskassen.
Neuerdings dürfen sogenannte öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen bei guter finanzieller Lage höhere Zinsgutschriften (im Fachjargon Leistungsverbesserungen genannt) gewähren, auch wenn die Wertschwankungsreserven noch nicht voll geäufnet sind.
Dies bringt zwar mehr Flexibilität und gleicht die Rahmenbedingungen gegenüber privatrechtlichen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen aus. Jedoch birgt dieser Freiraum – wie bei den privatrechtlichen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Wettbewerb auch) die Gefahr, dass kurzfristige Performanceanreize über vorsichtige Risikopolitik gestellt werden. Stiftungsräte sind gefordert, solchen Spielraum mit hoher Verantwortung zu nutzen.
3. Umsetzung der 13. AHV-Rente: Auswirkungen auch für Unternehmen
Das Parlament hat inzwischen beschlossen, dass die 13. AHV-Rente erstmals 2026 ausbezahlt wird. Jeweils im Dezember sollen alle AHV-Rentnerinnen und -Rentner einen zusätzlichen Monatsbetrag ausbezahlt erhalten. Während die Verteilung somit beschlossene Sache ist, bleibt die Frage der Finanzierung nach wie vor ungelöst. Im Raum steht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte, sowie eine Kombination aus höheren Lohnbeiträgen und einer moderateren Mehrwertsteuer-Erhöhung. Arbeitgeber dürfen sich auf politische Diskussionen um Lohnbeiträge und eine eventuelle Belastung des Konsums einstellen.
4. Weitere Diskussionen im BVG: Brokervergütungen und längeres Arbeiten
Zunehmend in den Fokus geraten auch Fragen zur Transparenz bei der Vermittlung von Pensionskassenlösungen. Die Oberaufsichtskommission kritisiert hohe, wiederkehrende Courtagen an Broker. Diese führen gemäss ihr zu Fehlanreizen: Ein Broker könne tendenziell jene Pensionskasse empfehlen, die ihm die höchste Provision zahlt, statt die für den Kundenbetrieb optimalste Lösung. Wir empfehlen allen Arbeitgebern mit einem Partner zusammenzuarbeiten, bei welchem solche Interessenkonflikte konsequent ausgeschlossen sind, wie es bei unserem BVG Advisory Modell der Fall ist.
Zudem verfolgt das Parlament erste Ansätze zur Förderung des Weiterarbeitens über das Referenzalter hinaus. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, wie sie attraktive Bedingungen für erfahrene Mitarbeitende über 65 schaffen können. Ziel ist es, den Fachkräftemangel abzufedern und gleichzeitig die Vorsorge dieser länger arbeitenden Personen zu stärken. Arbeitgeber können bereits heute auf freiwilliger Basis solche Anreize im BVG-System umsetzen und bewirken dadurch tatsächlich eine Bindung der Mitarbeitenden, wie unsere Erfahrung zeigt.
Fazit
Die Altersvorsorge bleibt ein komplexes und politisch aufgeladenes Thema. Unternehmen und Pensionskassenverantwortliche tun gut daran, die Situation aktiv zu beobachten und strategisch vorauszudenken: In der Kommunikation mit Versicherten, bei der Weiterentwicklung der Reglemente oder in der Evaluation von Partnern. Als Vorsorgeexperten unterstützen wir Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden dabei, Ihre BVG-Lösung konkurrenzfähig und zukunftsträchtig aufzustellen: Mehr erfahren.