Im Jahr 2020 hat die Umverteilung in der beruflichen Vorsorge 4.4 Milliarden Franken betragen, was einer Senkung gegenüber dem Vorjahr (7.2 Milliarden Franken) entspricht. In der Tagesschau vom 12. Mai 2021 behandelt SRF dieses Thema in einem Kurzbeitrag und illustriert um was es bei der Umverteilung geht:
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So schützen Sie sich gegen die Umverteilung
Die Höhe der Umverteilung unterscheidet sich von Pensionskasse zu Pensionskasse. Oft sind in der Praxis die überobligatorischen Vorsorgevermögen stärker betroffen als obligatorische, da für erstere keine Mindestverzinsungspflicht besteht.
Bei einem Arbeitgeberwechsel, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei einem längeren Arbeitsunterbruch besteht die Möglichkeit, das Altersguthaben an eine Freizügigkeitsstiftung zu transferieren und dort verwalten zu lassen. Gutverdienende Personen können ihre Lohnsumme über dem Grenzbetrag von CHF 129’060 (Stand 2021) durch ihren Arbeitgeber in einem 1e-Vorsorgeplan versichern lassen, mit welchem ähnlich wie bei der Säule 3a das Vorsorgevermögen individuell und vor der Umverteilung geschützt gedeihen kann.
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