Autor: Lucas Widmer
Bei Wechsel des Arbeitgebers oder bei einem längeren Arbeitsunterbruch ändert sich auch Ihre Situation in der beruflichen Vorsorge, denn Sie treten temporär oder definitiv aus Ihrer bisherigen Pensionskasse aus. Die Auszahlung Ihrer Freizügigkeitsleistung bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihr Vorsorgevermögen nach eigenen Bedürfnissen und Kriterien zu verwalten.
Die Übertragung Ihrer Freizügigkeitsleistung von der Pensionskasse zu einer Freizügigkeitsstiftung bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile. Ihre Freizügigkeitsleistung ist vor der zunehmenden Umverteilung innerhalb der 2. Säule geschützt, und Sie entscheiden im Gegensatz zur Pensionskasse selbst, wie Ihr Geld angelegt werden soll. Mit einer sorgfältigen Pensionierungsplanung können Sie zudem Steuern sparen.
Attraktive Anlagemöglichkeiten
In der 2. Säule werden die Rahmenbedingungen der Geldanlage vor allem von zwei Faktoren bestimmt: vom gesetzlichen Rahmen der BVV2-Richtlinien und vom Anlagereglement der Freizügigkeitsstiftung. Für die Definition der eigenen Anlagestrategie ist es deshalb wichtig, eine geeignete Freizügigkeitsstiftung zu wählen, bei der Sie die Möglichkeit haben, Ihre persönlichen Erwartungen und Lebensumstände einfliessen zu lassen.
PARSUMO bietet Ihnen neben einer Vielzahl an traditionellen Anlagemöglichkeiten wie Strategiefonds auch weitere attraktive Alternativen. Mit einer Eigenhypothek z.B. können Sie bei geringem Risiko eine ansehnliche, steueroptimierte Ausschüttungsrendite erwirtschaften.
Ab einer Investitionssumme von 1 Mio. Franken stehen Ihnen unsere hauseigenen Vermögensverwaltungsmandate zur Verfügung, die nach unseren drei komplementären Investitionsansätzen verwaltet und auf persönliche Wünsche angepasst werden können.
Schutz vor Umverteilung
Wenn Sie Ihre Freizügigkeitsleistung aus dem Pensionskassenkreislauf nehmen, schützen Sie sich vor der zunehmenden Umverteilung innerhalb der 2. Säule. Diese Umverteilung entsteht, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen für Rentner zu hoch sind und wegen der demographischen Entwicklung und dem Niedrigzinsumfeld von den Pensionskassen kaum mehr finanziert werden können. Von der Umverteilung besonders betroffen sind überobligatorische Vorsorgevermögen, und die Umverteilung beträgt je nach Vorsorgeeinrichtung mehrere Prozente pro Jahr.
Steuerliche Vorteile
Die Schweizer Gesetzgebung begünstigt das Sparen und den Aufbau von Vorsorgevermögen innerhalb der 2. Säule durch steuerliche Vorzüge. So sind beispielsweise nebst Kapitalgewinnen auch Dividenden- und Zinserträge steuerfrei. Beim Bezug von Vorsorgevermögen, sollte die Rechnung jedoch nicht ohne den Staat gemacht werden. Denn es kommt die Kapitalbezugssteuer zur Anwendung, die je nach Wohnort in unterschiedlicher Höhe erhoben wird und progressiv verläuft.
PARSUMO arbeitet mit Freizügigkeitsstiftungen zusammen, die für Sie mit einer sorgfältigen Bezugsplanung das Maximum aus Ihrem Vorsorgevermögen herauszuholen. So können Sie durch eine Staffelung der Bezüge die Steuerprogression brechen und profitieren von einer signifikant tieferen Steuerbelastung. Bei Guthaben von mehr als 1 Mio. Franken kann das eine Einsparung von mehreren Prozenten bedeuten.
Maximieren Sie Ihr Vorsorgevermögen
Als Vorsorge- und Vermögensverwaltungsexperte begleiten wir Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer persönlichen Situation. Wir unterstützen Sie als unabhängiger Partner bei der Auswahl der geeigneten Freizügigkeitsstiftung und erklären Ihnen die Merkmale der verschiedenen Angebote.
Haben Sie Fragen? Lucas Widmer freut sich auf den Austausch mit Ihnen