Autor: Lucas Widmer
Die Pensionskassen-Sammelstiftungen haben ein durchzogenes Jahr mit kräftiger Abschluss-Rally hinter sich. Wir zeigen Ihnen auf, wie sich die Vorsorgeeinrichtungen finanziell entwickelt haben und wieviel Zins die grössten Sammelstiftungen für das Jahr 2023 ihren Versicherten gutschreiben.
Performanceentwicklung der Vorsorgeeinrichtungen
Mit einer geschätzten durchschnittlichen Gesamtrendite von 5,79%, konnten die privaten Schweizer Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2023 respektable Anlageergebnisse erzielen. Nach der starken Korrektur des Vorjahres konnten die Deckungsgrade zulegen auf durchschnittlich 114,9%. Unterdeckungen sind jetzt nur noch in Einzelfällen zu beobachten.[1] Betrachtet man nur die sogenannten Sammelstiftungen im Wettbewerb (Sammelstiftungen, welche sich aktiv um neue Firmen bemühen) dürfte der Durchschnittswert tiefer ausfallen.
Für das kommende Jahr hat der Bundesrat entschieden, die Mindestverzinsung für die obligatorischen Altersguthaben um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25% zu erhöhen. Angesichts der aktuellen Geldmarktrenditen erscheint dies plausibel. Wartet 2024 hingegen mit einem negativen Börsenjahr auf, wird diese Vorgabe den Druck auf die Deckungsgrade erhöhen. Mittel- bis langfristig hat der Mindestzinssatz mittlerweile eher symbolhaften Charakter, da die meisten Sammelstiftungen deutlich über dieser Schwelle verzinsen.
Verzinsung der Altersguthaben
Bei im Wettbewerb stehenden Pensionskassen sorgte die Festlegung der Verzinsung für hitzige Debatten. Es galt im Vergleich zu anderen Anbietern attraktiv dastehen zu können und gleichzeitig den Deckungsgrad bzw. die Wertschwankungsreserven nicht zu stark auszureizen um für allfällige weitere Börsenkorrekturen gewappnet zu sein. Die nachstehende Aufstellung bildet die getroffenen Entscheidungen der grössten Sammelstiftungen ab:
Auch in diesem Jahr bestehen grosse Unterschiede zwischen der höchsten und tiefsten Verzinsung. Ebenfalls auffallend ist, dass fünf Sammelstiftungen eine Verzinsung von 1% umhüllend (obligatorisches + überobligatorisches Guthaben umfassend) festgesetzt haben. Zwischen der höchsten Verzinsung (PAT-BVG, 3%) und der tiefsten (Swiss Life BVG-Sammelstiftung, 0,55%) ist der Unterschied mit einem Faktor von rund 5,5 beträchtlich.
Zum ersten Mal seit einigen Jahren Zeit gibt es Vollversicherungsanbieter, die eine höhere Verzinsung gutgeschrieben haben als manche teilautonome Pensionskasse. Auf einen Umkehrtrend bei dem unter starkem Druck stehenden Modell lässt sich allerdings angesichts der im Verlauf des Jahres 2023 wieder rückläufigen Obligationenrenditen noch nicht schliessen. Im Durchschnitt betrachtet lagen die teilautonomen Anbieter mit einer Verzinsung von 1,75% weiterhin deutlich vor den Pendants mit Vollversicherung welche es nur auf 1,01% schafften (lesen Sie hier mehr über die Alternativen zur Vollversicherung).
Verzinsung der Altersguthaben im 10-Jahres-Vergleich
Betrachtet man die Verzinsung über einen längeren Zeitraum zeigt sich folgendes Bild:
Das Mittel der jährlichen Verzinsungen liegt bei 1.90% und ist damit etwas tiefer als in der vorherigen 10-Jahres-Periode (1,93%). Das Gefälle zwischen Höchstwert (Profond, 3,2% p.a.) und Tiefstwert (Swiss Life BVG-Sammelstiftung, 0,8%) fällt auch in dieser längerfristigen Betrachtung gross aus.
Ein kleines Rechenbeispiel veranschaulicht, wie sich diese vermeintlich kleine Differenz über einen Zeitraum von 10 Jahren niederschlägt: das Pensionskassenkonto eines Versicherten mit CHF 500’000 Altersguthaben im Jahr 2014 wäre bei Profond bis heute auf CHF 685’121 angewachsen, während es bei Swiss Life nur CHF 541’471 wären. Ein Unterschied von CHF 143’650, bei gleichem «Einsatz»!
Prüfen Sie die vorhandenen Alternativen
Arbeitgebende und Versicherte, die in den letzten Jahren eine unterdurchschnittliche Verzinsung erhalten haben, sollten sich Gedanken über einen Wechsel der Pensionskassen machen.
Firmen ab 100 Mitarbeitenden können anhand des PARSUMO BVG Fit Check sehr einfach identifizieren lassen, wie die eigene Pensionskassenlösung im schweizweiten Vergleich dasteht und welche Optionen für Verbesserungen sich bieten. Dafür stützen wir uns nicht nur auf die Verzinsung, sondern auf viele verschiedene Kennzahlen. Es ist wichtig, die Analyse während der ersten Jahreshälfte durchzuführen, um eine Entscheidung vor Ablauf der branchenüblichen Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende Jahr (also per 30. Juni des jeweiligen Jahres) fällen zu können.
[1] Vgl. Pensionskassen-Monitor per 31.12.2023, S. 4, Swisscanto Vorsorge AG