Autorin: Melina Scheuber
Sie sind mitten in der Familienplanung oder allenfalls bereits schwanger? Herzliche Gratulation, ich freue mich sehr mit Ihnen. Ein positiver Schwangerschaftstest ist mit einem unglaublichen Freudengefühl für Sie und Ihren Partner verbunden.
Mit ihm stellen sich aber auch gewisse Fragen, ja allenfalls kommen sogar Sorgen in Ihnen auf: Ist das Baby gesund? Was müssen wir alles organisieren? Welche finanziellen Auswirkungen hat die Geburt auf unser Budget? Reduzieren wir unser Arbeitspensum? Und, und, und…
Folgend finden Sie einen kompakten und umfassenden Überblick, worauf Sie als angehende Mutter im Zusammenhang mit Ihren Finanzen achten sollten.
Mutterschaftsurlaub
Als arbeitstätige Frau in der Schweiz haben Sie ab dem Tag der Geburt einen gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, sofern Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- In den neun Monaten vor der Geburt waren Sie bei der AHV versichert
- Während der Schwangerschaft haben Sie während mindestens fünf Monaten gearbeitet
- Zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes sind Sie noch Arbeitnehmerin oder selbstständig erwerbstätig
Während Ihrer Mutterschaftspause erhalten Sie 80% Ihres Bruttolohns, höchstens aber CHF 196 pro Tag, sprich CHF 5’880 im Monat. Ist Ihr aktueller Bruttoverdienst höher als CHF 7’350 (100%), gilt es zu klären, ob Ihr Arbeitgeber für die Ausgleichzahlungen aufkommt. Informationen dazu finden Sie im Arbeitsvertrag oder Personalreglement. Weitere Auskünfte zum Mutterschaftsurlaub erhalten Sie ebenfalls bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers oder hier.
Ihr aktueller Zivilstand
Gerade wenn Nachwuchs auf dem Weg ist, rückt für viele Paare die gegenseitige finanzielle Absicherung noch stärker in den Vordergrund. Je nach Zivilstand bestehen grosse Unterschiede.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Altersvorsorge und Risikoabsicherung (Tod und Invalidität) abhängig davon, ob du in einer Ehe oder im Konkubinat lebst.
Vor allem (aber nicht nur) für im Konkubinat lebende Paare ist es spätestens jetzt, da Sie schwanger sind, ratsam sich mit Themen wie Erbschaft, Testament und Konkubinatsvertrag auseinanderzusetzen. Dies ist umso wichtiger bei einer Reduktion des Arbeitspensums. Dazu mehr unter Punkt Teilzeitarbeit.
Unabhängig vom Zivilstand und falls noch nicht geschehen, sollten Sie sich nun auch um den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung kümmern.
Teilzeitarbeit
Während die Gründung einer Familie kaum Auswirkungen auf den Beschäftigungsgrad der Väter hat, reduzieren 73% der Mütter ihr Arbeitspensum auf weniger als 70% oder steigen vorübergehend sogar ganz aus dem Erwerbsleben aus. Durchschnittlich dauert ein Unterbruch 5 Jahre[1].
Beide Modelle haben direkte und teilweise grosse Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge und Risikoabdeckung. Mit Zweiterem ist Ihre finanzielle Absicherung und die Ihrer Familie gemeint, wenn Ihnen etwas zustösst, konkret; Tod oder Invalidität nach Krankheit (Bsp. Long Covid, Burnout, Depression) oder Unfall (Bsp. Verlust von Körperteilen).
Welche konkreten Auswirkungen eine Reduktion des Arbeitspensums oder der vorübergehende Austritt aus dem Erwerbsleben haben und was Sie und auch der werdende Vater konkret unternehmen können, finden Sie hier.
Wiederum gilt es den Unterschied zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren zu beachten.
Geld in der Partnerschaft
Sprechen Sie mit Ihrem Partner über Geld und tauschen Sie sich zu Finanzthemen aus? Falls noch nicht, ist jetzt der Moment gekommen um transparent zu sein. Mit der Geburt ihres Kindes ändert sich für viele Paare die finanzielle Ausgangslage und womöglich auch die Handhabung der Finanzen.
Allenfalls hat bis anhin jeder einzeln über sein Geld verfügt und nun denken Sie über eine Zusammenlegung nach? Durch eine mögliche Reduktion des Arbeitspensums oder durch eine mehrjährige Arbeitspause kürzen sich Ihre Einnahmen und Sie machen sich Gedanken darüber, ob das Geld ausreicht?
Wenn die Familie wächst und das Einkommen sinkt, ist es unumgänglich ein realistisches Familienbudget zu erstellen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Machen Sie eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Im Internet finden Sie Vorlagen, die Ihnen helfen, dass Sie keinen Ausgabeposten vergessen. Inkludieren Sie auch die zukünftigen Kosten für Ihr Baby (Bsp. Krankenkasse, Nahrung, Kleider etc.).
Auch wenn Sie momentan auf Wolke 7 schweben und sehr glücklich sind, thematisiere auch eine mögliche zukünftige Trennung oder Scheidung. Es ist einfacher diese Dinge in guten Zeiten zu regeln.
Wie Sie bereits gesehen haben, gibt es grosse Unterschiede, ob Sie in der Ehe oder im Konkubinat leben. Für jene Person, die das Arbeitspensum nach der Geburt stärker reduziert, kommen zudem weitere Konsequenzen bezüglich der beruflichen Weiterentwicklungschance und dem damit zusammenhängenden, zukünftigen Lohnniveau hinzu. Dies hat automatisch einen Einfluss auf die zukünftigen Sozialleistungen und deine Altersvorsorge.
Unter dem Punkt «Teilzeitarbeit» haben Sie bereits gesehen, was die Reduktion des Arbeitspensums finanziell für Ihre Rente und Risikoabsicherung bedeutet.
An dieser Stelle deshalb nochmals die Stichworte Erbschaft, Testament und Konkubinatsvertrag.
Versicherungen
Krankenkasse
Wie für uns Erwachsene gibt es auch für Kinder ganz unterschiedliche Versicherungslösungen. Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Krankenkasse. Wir unterscheiden die Grund- und Zusatzversicherung. Die Grundversicherung für Ihr Baby können Sie bis zu drei Monate nach der Geburt beantragen. Die Deckung für gewisse Leistungen besteht rückwirkend ab Geburt.
Für einen optimalen Schutz ist es ratsam Ihr Kind zusätzlich zu versichern. Eine Zusatzversicherung für Ihr Baby sollten Sie unbedingt bereits vor der Geburt abschliessen. Man nennt dies auch vorgeburtliche Anmeldung.
Warum ist das so?
Im Gegensatz zur Grundversicherung gilt für Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht. Die Krankenkasse darf deinen Versicherungsantrag ohne Angaben von Gründen jederzeit ablehnen. Melden Sie Ihr Kind vorgeburtlich für eine Zusatzversicherung an, verzichtet die Kasse auf das Recht der Ablehnung und garantiert eine vorbehaltslose Aufnahme in die Zusatzversicherung ab Geburt.
Es ist empfehlenswert, dass Sie auch weitere Versicherungen wie Privathaftpflicht, Hausrat und eine mögliche Lebensversicherung auf Ihre neue Lebenssituation prüfen lassen.
Invalidenversicherung
Als werdende Mutter wollen Sie nur das Beste für Ihr Kind, vor allem wünschen Sie sich und ihm, dass es gesund ist. Wie Sie sicherlich bereits durch Ihre Frauenärztin informiert wurden, besteht trotz allen Vorabklärungen immer ein gewisses Restrisiko, dass Ihr Kind gesundheitliche Einschränkungen haben kann.
Die staatliche Invalidenversicherung (1. Säule) unterstützt Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr mit medizinischen und beruflichen Massnahmen, Hilflosenentschädigung sowie durch die Abgabe von Hilfsmitteln. Es bestehen Unterschiede zwischen Kinder, die an einem Geburtsgebrechen leiden und Kinder, die auf Grund eines Ereignisses im Verlauf ihres Lebens eine Behinderung erleben (z.B. auf Grund von Krankheit oder Unfall).
Anspruch auf eine Invalidenrente und mögliche Ergänzungsleistungen haben Jugendliche frühstens ab dem Folgemonat nach ihrem 18. Geburtstag. Die Invalidenrente liegt dabei bei jährlich CHF 14’340 (Stand 2022), das entspricht CHF 1’195 pro Monat. Weitere Details dazu finden Sie hier.
Über eine private Versicherung bietet sich die Möglichkeit Ihr Kind zusätzlich zu versichern (Kinderinvalidenrente). Tritt der Fall der Invalidität bei Ihrem Kind ein, erhält es eine zusätzliche monatliche Rente zu den staatlichen CHF 1’195. Damit Ihr Nachwuchs in jedem Fall gut abgesichert ist, können Sie die Kinderinvalidenrente bei vielen Versicherungen modular und nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. So können Sie beispielsweise die Risikoabsicherung mit dem Kapitalsparen- oder anlegen kombinieren. Dadurch erhält Ihr Kind zum 18. Lebensjahr einen Geldbetrag ausbezahlt.
Sparen und Investieren für Ihr Kind
Kinder kosten Geld und gerade im Zusammenhang mit der Ausbildung kann es zu höheren Ausgabenposten kommen. Vielleicht möchte Ihr Kind im Ausland studieren oder muss für seine Berufswahl an einer privaten Schule unterrichtet werden?
Viele Eltern legen deshalb monatlich Geld auf einem Sparkonto zur Seite welches zur Deckung von zukünftigen Aufwänden dient. Auf Grund des langen Zeithorizonts (vor dem 18. Lebensjahr wird dein Nachwuchs kaum mit dem Studium beginnen) ist es sinnvoll, dass Sie Wertschriftenanlagen prüfen. Hier sehen Sie anhand einer realistischen Beispielberechnung den Unterschied zwischen Sparen und Investieren.
Heute gibt es die Möglichkeit, bereits ab CHF 1.– pro Monat Geld zu investieren. Bestmöglich besprechen Sie die Wertschriftenanlagen ab einem gewissen Alter direkt und regelmässig mit Ihrem Kind, sodass es möglichst früh den Umgang mit Finanzanlagen lernt.
Kinderzulagen
Ab Geburt erhalten Sie pro Kind normalerweise bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Kinderzulage in der Höhe von rund CHF 200.–. Der exakte Betrag ist abhängig von Ihrem Wohnkanton. Für Kinder in Ausbildung im Alter von 15 bis 25 Jahre erhalten Sie zudem eine Ausbildungszulage in der Höhe von monatlich rund CHF 250.-, wiederum abhängig vom Wohnkanton.
Kinderzulagen werden nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sie beantragen. Befinden Sie sich in einem Angestelltenverhältnis kümmert sich Ihr Arbeitgeber darum. Sollten Sie selbständig sein, müssen Sie selber bei der Familienausgleichskasse ein Gesuch einreichen.
Die monatlichen Gelder können Sie zum Beispiel direkt zur Finanzierung einer Kinder-Invalidenversicherung nutzen oder in einen monatlich Wertschriftensparplan investieren.
Starten Sie noch heute damit, Ihre Finanzen in die Hand zu nehmen
Neun Monate klingt nach einer langen Zeit. Zeit, die unglaublich schnell vergeht. Starten Sie frühzeitig, sich mit den oben genannten Punkten auseinanderzusetzen. Lassen Sie es mich wissen, falls Sie Fragen haben oder Unterstützung wünschen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Planung und Umsetzung.
Ich wünsche Ihnen eine wunderschöne und komplikationsfreie Schwangerschaft. Und geniessen Sie die verbleibende Zweisamkeit mit Ihrem Partner, bevor das kleine wunderbare Geschöpf Ihr Leben auf den Kopf stellen wird.
[1] Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
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