Autor: Lucas Widmer
In der Wintersession 2021 hat das Parlament unter anderem über längst überfällige Reformen für die erste und zweite Säule des schweizerischen Vorsorgesystems debattiert. Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse für Sie zusammen.
AHV-Reform 21: Gleiches Rentenalter für Frau und Mann
Das Parlament hat ein ganzes Paket an Massnahmen für die 1. Säule verabschiedet. Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 Jahre erhöht und somit jenem der Männer gleichgestellt. Die Erhöhung wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr vorgenommen und soll so innerhalb von zehn Jahren rund zehn Milliarden Franken einsparen. Als Kompensation für die längere Erwerbsdauer erhalten neun Übergangsjahrgänge einen lebenslangen Rentenzuschlag.
Der Vorschlag wurde sowohl im Ständerat als auch im Nationalrat mit einer Mehrheit von rund zwei Dritteln gutgeheissen. Allerdings gibt es weiterhin Widerstand aus den Reihen der SP und Grüne, welche bereits angekündigt haben, das Referendum ergreifen zu wollen.
Tiefere Mindestrenten in der beruflichen Vorsorge
Bereits im Vorfeld zur Wintersession waren verschiedene Reformvorschläge für die 2. Säule über lange Zeit diskutiert worden. So hat der Nationalrat schlussendlich über den entstandenen Sozialpartner Kompromiss debattiert und das Kernelement der Rentenzuschläge für die Neurentner daraus entfernt.
Der vom Parlament verabschiedete Vorschlag sieht eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6% vor. Dies bedeutet, dass pro CHF 100’000 Vorsorgekapital eine jährliche Rente von neu CHF 6’000 anstatt 6’800 entrichtet wird. Um den Ansprüchen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber gerecht zu werden wurde ein Zuschlag für alle Neurentner vereinbart. Der Nationalrat hat nun entschieden, diese Zuschläge auf 15 Jahrgänge und abgestuften Zuschlägen zwischen CHF 1’200 und 2’400 pro Jahr zu beschränken.
Diese Änderung bringt keine Erlösung für die systemfremde Umverteilung, welche sich in die 2. Säule eingeschlichen hat. Die Senkung des Umwandlungssatzes bedeutet zwar eine Entlastung für die Vorsorgeeinrichtungen, jedoch wird dieser im heutigen Finanzmarktumfeld weiterhin von der ökonomischen Realität entkoppelt sein. Ebenfalls ist ungewiss ob diese Gesetzesänderungen in Kraft gesetzt werden können. Wie bei der AHV-Reform haben erste Interessengemeinschaften aus dem linken politischen Spektrum sogar schon vor der Wintersession mit dem Referendum gedroht.
Fazit
Obwohl das Parlament während der Wintersession Fortschritte erzielen konnte, bleibt abzuwarten ob diese Änderungen auch tatsächlich umgesetzt werden können. Sowohl gegen die AHV- als auch die BVG-Reform kündigt sich Widerstand aus nicht zu unterschätzenden Lagern an. Was fest steht ist, dass diese Reformen, auch wenn sie in Kraft gesetzt werden, die strukturellen Probleme in den ersten beiden Säulen bestenfalls lindern aber nicht lösen werden können. Zudem werden voraussichtlich mehrere Jahre bis zur Umsetzung vergehen.
Arbeitgebern und aktiv Erwerbstätigen bieten sich verschiedene Möglichkeiten, mit welchen sich ihre berufliche Vorsorge auf gesunde Beine stellen lässt, ohne auf Reformen hoffen zu müssen. Diese Eigenverantwortung wahrzunehmen, zahlt sich aus unserer Erfahrung mehr als aus. Als Vorsorgeexperten begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen von der konzeptionellen Analyse über die Implementation bis hin zur laufenden Überwachung solcher Vorsorgelösungen und zeigen die verschiedenen Möglichkeiten auf.
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